Wohnmobil Tipps Schweden | Hilfreiche Länderinfos für Camper Ferien
Anreise
SAS und Swiss bieten täglich mehrere Nonstopverbindungen ab der Schweiz nach Stockholm an. Zudem stehen Ihnen zahlreiche Flüge mit einem Umsteigeort zur Auswahl. Preise variieren nach Saison und Reisedauer. Gerne beraten wir Sie auch für Flüge und stellen Ihnen eine individuelle
Schweden Reise zusammen. Eine weitere Anreisemöglichkeit steht mit dem Auto bzw. Bahn und Fähre zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne über die besten Verbindungen.
Alkohol
Bier können Sie fast überall im Supermarkt kaufen. In wenigen Orten und Städten erhalten Sie Bier, sowie andere alkoholische Getränke nur an speziellen Verkaufsstellen (Geschäfte des Vinmonopolet). Das Mindestalter zum Kauf von Bier und Wein beträgt 18 Jahre, für Spirituosen 20 Jahre. Die Alkoholpreise sind aufgrund der Verzollung recht hoch.
Ärztliche Versorgung
Das schwedische Gesundheitssystem ist gut ausgebaut. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen wendet man sich an die Notaufnahmen. Die Gebühren für einen Arztbesuch sind von Provinz zu Provinz verschieden. In und um Stockholm gelten die folgenden Preise: Notaufnahme 300 SEK, eigener Hausarzt, Kinderarzt, Gynäkologe 120 SEK. Besuch beim Facharzt nach Überweisung 110 SEK. Besuch bei sonstigen Fachärzten oder Ärzten, zu deren Patientenkreis man nicht gehört: 230 SEK. Zuschlag für Hausbesuche 50 SEK.
Banken
Banken sind jeweils von Montag bis Freitag zwischen 09.30 bis 15.00 geöffnet (an Donnerstagen bis 17.30 Uhr). An den Bankautomaten können Sie mit EC-Karte oder Kreditkarte gegen eine kleine Grundgebühr Bargeld beziehen. Kreditkarten werden in allen grösseren Geschäften und in den meisten Restaurants akzeptiert.
Busse & Fähren
Schweden verfügt über ein dichtes Netz an Überland- und Regionalbussen sowie an Fährverbindungen. Eisenbahnfahrten sind nur für Langstrecken geeignet, da das Eisenbahnnetz recht dünn ist. Gerne beraten wir Sie.
Distanzen (in Kilometer)
Werfen Sie auch einen Blick auf unsere
Wohnmobil Routenvorschläge in Schweden. Kilometer Distanzen für individuelle Routen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.
Diplomatische Vertretung
Schweizerische Botschaft
Valhallavägen 64
100 41 Stockholm
Schweden
Telefon 0046 8 676 79 00, Fax 0046 8 21 15 04
vertretung@sto.rep.admin.ch
http://www.eda.admin.ch
Einkaufen
Grundsätzlich ist das Preisniveau ähnlich wie in der Schweiz. Die Lebensmittel- und Alkoholpreise sind recht hoch (siehe auch unter “Alkohol”). Achten Sie beim Einkaufen auf die Zollbestimmungen des Heimatlandes; Alkohol, Tabak und Parfüm dürfen nur in geringen Mengen zollfrei importiert werden. Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag, zu welchem Waren in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Siehe auch “Zollbestimmungen”.
Einreise
Für die Einreise und einem Ferienaufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Schweizerbürger einen gültigen Reisepass oder die Identitätskarte.
Essen & Trinken
Die schwedische Küche zeichnet sich durch zahlreiche Fisch- und Fleischgerichte aus. Die wohl traditionellsten Speisen sind “graved” Lachs, Janssons Frestelse (Kartoffelauflauf) und Köttbullar (Fleischkügelchen) – diese und weitere Delikatessen aus einheimischen Rohstoffen sollten Sie unbedingt probieren.
Feiertage
Neujahr (1. Januar), Heilige drei Könige (6. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Walpurgisnacht (30. April), Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt (Ende Mai), Nationalfeiertag (6. Juni), Pfingstmontag (Juni), Mittsommer (26. Juni), Lucia-Tag (13. Dezember), Weihnachten (25.-26. Dezember).
Geld & Kreditkarten
Die schwedische Landeswährung ist die Krone (SEK). 1 Schwedische Krone = 100 Øre. Banknoten gibt es in den Werten von 10’000, 1000, 500, 100, 50 und 20 SEK, Münzen in den Nennbeträgen 10, , 5 und 1 SEK sowie 50 Øre. Die Kreditkarte ist ein gängiges Zahlungsmittel und wird in den meisten Geschäften und Restaurants akzeptiert.
Jedermannsrecht
Die schwedische Natur ist für jedermann zugänglich. Sie dürfen auf fremdem Grund und Boden in Wald und Flur gehen, joggen, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, solange Sie weder wachsendes Getreide, gepflanzte Bäume noch empfindliche Böden beschädigen. Nicht stören und nichts zerstören – das ist die Grundregel des schwedischen Allemansrätt. Wer sich in der Natur aufhält, muss sich an bestimmte Richtlinien halten: Begegnen Sie anderen Menschen, Tieren und Pflanzen mit Rücksicht. In der Regel darf man fremden Grund und Boden betreten und auf fremden Gewässern Boot fahren, von Häusern hält man sich jedoch fern. Man betritt keine Gärten und während der Saat- und Erntezeit auch keine Felder. Beeren, Pilze und Blumen darf man sammeln, sofern sie nicht unter Naturschutz stehen. Selbstverständlich darf man weder Bäume noch Büsche abholzen, keine Zweige abbrechen oder die Rinde von Baumstämmen abschälen. Sie dürfen überall schwimmen und Ihr Boot vertäuen, solange ein angemessener Abstand zu Wohnhäusern gewährleistet und das Gelände nicht abgesperrt ist. Sie dürfen nicht in der Nähe von Häusern campen, und wenn Sie mehrere Zelte an einer Stelle aufstellen und einige Tage bleiben möchten, müssen Sie zuvor den Grundbesitzer um Erlaubnis fragen.
Klima & Reisezeit
Dem Golfstrom verdankt Schweden ein relativ mildes Klima, das mit dem Wetter in Norddeutschland vergleichbar ist, nur dass es trockener ist. In Schweden regnet es seltener, im Sommer scheint die Sonne häufiger und es kann sehr warm werden. Herbst- und Wintertemperaturen unterscheiden sich stark von Landesteil zu Landesteil. In Nordschweden kann es zwar sehr kalt werden, die Kälte ist jedoch trocken und wird damit nicht als unangenehm empfunden.
Beste Reisezeit: Ideale Reisezeit sind die Sommermonate Juni bis September.
Motorhome / Wohnmobil / Camper
Schweden ist, wie alle anderen skandinavischen Länder, eine Traumdestination für Motorhomeferien. Naturliebhaber kommen vollumfänglich auf ihre Kosten. Campingplätze bieten eine gute Infrastruktur, können aber in den Sommermonaten oft gut belegt sein. Mieten Sie bei uns
Wohnmobile in Schweden zu besonders guten Konditionen und wählen Sie aus einem breiten Angebot von Fahrzeugen.
Polizei
Die landesweite Notrufnummer ist die 112.
Post
Die Öffnungszeiten der Poststellen in Städten sind von Montag bis Freitag ca. 09.00 – 18.00 Uhr, samstags bis 12.00 Uhr. An kleineren Orten ohne Poststelle können Sie häufig im Lebensmittelgeschäft Briefmarken etc. beziehen.
Strom
Die Netzspannung in Schweden beträgt 220 V.
Supermärkte
Die meisten Geschäfte haben Montag bis Freitag zwischen 10.00 – 17.00 Uhr und samstags von 10.00 – 15.00 Uhr geöffnet. In Städten und Supermärkten sind Geschäfte häufig bis 19.00 oder 20.00 Uhr geöffnet.
Tankstellen
Benzin ist aus Umweltgründen ziemlich teuer. Da nicht alle Tankstellen Kreditkarten akzeptieren, empfiehlt es sich, genügend Bargeld mitzuführen.
Taxis
Gängige Kreditkarten werden von den meisten Taxis akzeptiert.
Telefonieren
Für Telefonanrufe aus Schweden in die Schweiz wählen Sie 0041 und dann die Vorwahl ohne 0. Die schwedischen Telefonnummern sind achtstellig, ohne Vorwahl. Telefonkabinen akzeptieren 1-, 5-, 10- Kronenstücke. Minimum sind 2 Kronen. Telefonkarten können Sie in den Narvesen-Kiosken und bei der Post kaufen. Bitte beachten Sie, dass Anrufe aus dem Hotel recht teuer sind.
Trinkgeld
Trinkgeld ist im Preis grundsätzlich enthalten, aber bei Taxifahrten, Restaurantbesuchen rundet man üblicherweise den Betrag nach oben auf. Natürlich kann man sich auch mit extra Trinkgeld bedanken, wenn man mit dem Service besonders zufrieden war. Im Hotel entscheidet der Gast selbst, ob der dem Hotelpersonal Trinkgeld geben möchte. Die Preise in Restaurants sind normalerweise einschließlich Bedienung, das Personal freut sich jedoch, wenn es für guten Service 10-15% Trinkgeld bekommt. Taxi: empfohlenes Trinkgeld: 10 %.
Verkehr
In Schweden wird rechts gefahren. Auch tagsüber fährt man grundsätzlich mit
Abblendlicht. Die Benutzung von Sicherheitsgurten (vorne und hinten) ist vorgeschrieben. Wenn nicht alle Sitze mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, sollten Sie in erster Linie die Sitze mit Gurt benutzen. Kinder unter 7 Jahren müssen besonders geschützt werden, z. B. durch Baby- oder Kindersitz, durch Sitzkissen mit Gurt oder Sitz mit Gurt. Die Promillegrenze liegt bei 0,2. Die Polizei ist berechtigt, auch bei Fahrern Alkoholtests durchzuführen, die nicht verdächtigt sind, unter Alkoholeinfluss zu stehen. Die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung liegt bei 50 km/h im Ortsbereich, 70 km/h außerhalb des Ortsbereichs und 110 km/h auf Autobahnen. Andere Geschwindigkeitsbeschränkungen sind stets deutlich ausgeschildert. PKWs mit Wohnwagen dürfen höchstens 80 km/h fahren; das Fahrzeug muss mit speziellen Rückspiegeln ausgestattet sein. Für PKWs mit Anhänger gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, wenn das Gesamtgewicht (oder das Betriebsgewicht bei unbeladenem Anhänger) einen Siebtel des Betriebsgewichtes überschreitet. Das Bruttogewicht des Anhängers darf das Bruttogewicht des PKWs nicht überschreiten. Da in Schweden viele wilde Tiere leben, besonders Elche, Rehe und Rentiere, ist in der Morgen- und Abenddämmerung besondere Vorsicht geboten. Nehmen Sie auch die Warnschilder ernst! Bei etwa der Hälfte aller Autounfälle in Schweden ist Wild beteiligt. Im Sommer werden viele Straßen in Schweden Reparaturarbeiten unterzogen. Fahren Sie langsamer und nehmen Sie Rücksicht auf die Menschen, die hier arbeiten. Vor Zebrastreifen müssen Fahrzeuge grundsätzlich anhalten, wenn Fußgänger die Straße überqueren oder überqueren möchten. Bis auf weiteres darf man während des Autofahrens das Handy benutzen.
Zeit
In Schweden gilt wie in der Schweiz die MEZ (Mitteleuropäische Zeit). Schweden hat auch Sommerzeit.
Zollbestimmungen
Rückreise in die Schweiz
Bei der Einreise in die Schweiz dürfen Sie zollfrei die folgenden Waren einführen:
– 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak (Personen über 17 Jahre)
– 1 l alkoholische Getränke über 15 % Vol. oder 2 l alkoholische Getränke unter 15 % Vol. (Personen über 17 Jahre) – Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.
Weitere Informationen zu den Schweizer Zollbestimmungen finden Sie im Internet unter www.zoll.admin.ch/d/private/rv/reisen_einkaufen.php
Stand der Angaben März 2014; Änderungen bleiben vorbehalten, Informationen ohne Gewähr.